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Rubrik: Herausforderungen

Jessica Jacoby

Kinder jüdischer Väter (und nichtjüdischer Mütter)

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Wenn jüdische Feministinnen gleiche Rechte und Pflichten in der Synagoge einklagen, wird ihnen oft entgegengehalten, daß das Judentum der Frau doch einen sehr hohen Wert beimesse. Schließlich folgt aus dem Jüdischsein der Mutter und nicht des Vaters, daß die Kinder jüdisch sind.

Viele Jüdinnen übernahmen dieses Argument, um ihr Judentum gegenüber nichtjüdischen, besonders christlichen oder matriarchalen Feministinnen zu verteidigen, die gern vorbrachten, das Judentum sei die Quelle allen patriarchalen Übels. Zwar haben sich Frauen schon immer über ihre Mutterschaft bzw. ihre Kinder, Söhne insbesondere, aufgewertet gefühlt. Jüdische Feministinnen begannen jedoch, die Matrilinearität als Rest eines israelitischen Urmatriarchats zu betrachten. Aber davon kann historisch gesehen keine Rede sein.

Die Matrilinearität ist erst spät, nämlich durch die Pharisäer, in talmudischer Zeit als Teil eines umfangreichen Reformwerkes eingeführt worden. In der Mischna und im Talmud wird festgelegt, daß der Status von Kindern aus interreligiösen Ehen dem der Mutter folgt: “dein Sohn von einer Jisraelitin heißt dein Sohn, dein Sohn von einer Nichtjüdin heißt nicht dein Sohn, sondern ihr Sohn. Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß der Sohn deiner Tochter von einem Nichtjuden dein Sohn heiße.“ [„Thy son by an Israelite woman is called thy son, but thy son by a heathen woman is not called thy son“] (Kid. 68b).

Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine Lizenz für freiwillige Ehen mit nichtjüdischen Männern. Diese zogen in der Regel Ausschluß aus der Gemeinschaft nach sich. Gleichzeitig wurde davon ausgegangen, daß Nichtjüdinnen, die jüdische Männer heirateten, per Willenserklärung den Glauben ihres Mannes anzunehmen hätten. Frauen, denen der jüdische Ehemann erlaubte, ihre eigene Religion zu behalten - wie die Frauen König Schlomos - wurden für den Niedergang Israels verantwortlich gemacht. Darum dürfen die Kohanim auch keine Frau heiraten, die zuvor einem anderen Mann oder anderen Göttern gedient hatte.

Aufschlußreich ist auch ein Blick auf das römische Recht, das zur Zeit der Pharisäer in Palästina Gültigkeit hatte. Das römische Recht hatte das patrilineare Prinzip zur Grundlage. Aber bei Sklavinnen folgte der Status der Kinder aus dem ihrer Mütter, da die männlichen Sklavenhalter kein Interesse daran hatten, daß von ihnen mit rechtlosen Frauen gezeugte Kinder irgendwelche Rechte erwarben. Wahrscheinlich handelt es sich daher bei der diesbezüglichen jüdischen Gesetzgebung nur um eine Anpassung an das Recht der römischen Besatzer, die das jüdische Volk aus Palästina vertrieben und kollektiv in die Sklaverei zwangen.

Ehen zwischen Partnern verschiedener Religionen oder ohne religiöse Bindungen sind ohnehin erst möglich, seitdem es zivile Trauungen gibt. In Deutschland konnten sich jüdisch-nichtjüdische Paare ab 1876, mit der Einführung von Standesämter, trauen lassen. Im Zuge jüdischer Reformbestrebungen wurde es für solche Paare möglich, per Willenserklärung vor dem Rabbiner (bei Söhnen in Verbindung mit dem Brit, bei Töchtern mit der Namensgebung) den Kindern die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinde zu gewährleisten.

Nach der Schoa konstituierten sich die jüdischen Gemeinden in Deutschland vor allem aus Überlebenden, die in sogenannten „Mischehen“ oder als „Mischlinge“ (beide Begriffe stammen von den Nazis) die Nazizeit überstanden hatten und Flüchtlingen aus Osteuropa – überwiegend Männer -, die in DP [displaced persons] Camps lebten. Die Statistiken der Nachkriegsjahre besagen, daß die Mehrzahl der Überlebenden Männer waren und daß zwei Drittel der Ehen mit jüdischen und nichtjüdischen Partnern zur damaligen Zeit zwischen jüdischen Männern und nichtjüdischen Frauen geschlossen wurden. Die Situation war mit der in anderen europäischen Ländern durchaus vergleichbar.

In den Gemeinden wurden diese Ehefrauen – die teilweise zum Judentum konvertierten - und deren Kinder anfangs stillschweigend toleriert, besonders dann, wenn die Männer aktiv in der Gemeinde und wirtschaftlich erfolgreich waren. Beispielsweise wurden Kinder aus diesen Ehen in der Nachkriegszeit in die Berliner Jüdische Gemeinde aufgenommen. Danach wurde diesen Kindern jüdischer Väter und nichtjüdischer Mütter der Eintritt in die jüdischen Gemeinden erschwert. Für diejenigen, die keinen Nachweis über das Jüdischsein der Mutter vorweisen konnten, wurde ein teurer Übertritt mit Bet Din zur Voraussetzung einer Gemeindemitgliedschaft gemacht. Kinder jüdischer Väter, die eine jüdische Sozialisation erfahren hatten, wurden also in gleicher Weise behandelt wie Nichtjuden, die aus den verschiedensten Gründen sich für eine Konversion zum Judentum entschieden. Gleichzeitig gibt es Vorfälle, daß Kindern, deren Mütter bei liberalen Gemeinderabbinern konvertiert sind, von Orthodoxen das Jüdischsein angezweifelt wird.

Heute stehen wir vor neuen Problemen. Im letzten Jahrzehnt sind Zehntausende von Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Sie konnten aufgrund ihrer jüdischen Nationalität, die im Paß eingetragen war, in die Bundesrepublik emigrieren. Die sowjetischen Behörden, die diese Festlegungen einst trafen, richteten sich dabei nicht nach der Halacha. Wer aber keine jüdische Mutter vorweisen kann, wird nicht in die jüdische Gemeinde aufgenommen.

Wenn wir heute in Deutschland und anderswo – trotz der Schoa - ein lebendiges Judentum wieder aufbauen möchten, so muß uns auch bewußt sein, daß sich die Frage „Wer ist jüdisch?“ nicht mehr ausschließlich halachisch beantworten läßt. Vielmehr kommt es darauf an, konstruktiv mit den historisch bedingten Gegebenheiten umzugehen und aktuelle gesamtgesellschaftlich geführte Diskussionen um Identität mit einzubeziehen.

Jessica Ellen Jacoby gründete 1985 den lesbisch-feministischen "Schabbes-Kreis" in Berlin und gab das Buch "Nach der Schoah geboren. Jüdische Frauen in Deutschland" (1994) heraus.

European Conference of Women Rabbis, Cantors, Scholars and all Spiritually Interested Jewish Women and Men
Tagung europäischer Rabbinerinnen, Kantorinnen, rabbinisch gelehrter und interessierter Jüdinnen und Juden

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