Jessica Jacoby
Kinder jüdischer Väter (und
nichtjüdischer Mütter)
[English]
Wenn jüdische Feministinnen gleiche
Rechte und Pflichten in der Synagoge einklagen, wird ihnen oft entgegengehalten,
daß das Judentum der Frau doch einen sehr hohen Wert beimesse. Schließlich folgt
aus dem Jüdischsein der Mutter und nicht des Vaters, daß die Kinder jüdisch
sind.
Viele Jüdinnen übernahmen dieses
Argument, um ihr Judentum gegenüber nichtjüdischen, besonders christlichen oder
matriarchalen Feministinnen zu verteidigen, die gern vorbrachten, das Judentum
sei die Quelle allen patriarchalen Übels. Zwar haben sich Frauen schon immer
über ihre Mutterschaft bzw. ihre Kinder, Söhne insbesondere, aufgewertet
gefühlt. Jüdische Feministinnen begannen jedoch, die Matrilinearität als Rest
eines israelitischen Urmatriarchats zu betrachten. Aber davon kann historisch
gesehen keine Rede sein.
Die Matrilinearität ist erst spät,
nämlich durch die Pharisäer, in talmudischer Zeit als Teil eines umfangreichen
Reformwerkes eingeführt worden. In der Mischna und im Talmud wird festgelegt,
daß der Status von Kindern aus interreligiösen Ehen dem der Mutter folgt: dein
Sohn von einer Jisraelitin heißt dein Sohn, dein Sohn von einer Nichtjüdin heißt
nicht dein Sohn, sondern ihr Sohn. Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß
der Sohn deiner Tochter von einem Nichtjuden dein Sohn heiße.
[Thy son by an Israelite woman is called thy son, but thy
son by a heathen woman is not called thy son] (Kid. 68b).
Dabei handelte es sich jedoch nicht
um eine Lizenz für freiwillige Ehen mit nichtjüdischen Männern. Diese zogen in
der Regel Ausschluß aus der Gemeinschaft nach sich. Gleichzeitig wurde davon
ausgegangen, daß Nichtjüdinnen, die jüdische Männer heirateten, per
Willenserklärung den Glauben ihres Mannes anzunehmen hätten. Frauen, denen der
jüdische Ehemann erlaubte, ihre eigene Religion zu behalten - wie die Frauen
König Schlomos - wurden für den Niedergang Israels verantwortlich gemacht. Darum
dürfen die Kohanim auch keine Frau heiraten, die zuvor einem anderen Mann oder
anderen Göttern gedient hatte.
Aufschlußreich ist auch ein Blick
auf das römische Recht, das zur Zeit der Pharisäer in Palästina Gültigkeit
hatte. Das römische Recht hatte das patrilineare Prinzip zur Grundlage. Aber bei
Sklavinnen folgte der Status der Kinder aus dem ihrer Mütter, da die männlichen
Sklavenhalter kein Interesse daran hatten, daß von ihnen mit rechtlosen Frauen
gezeugte Kinder irgendwelche Rechte erwarben. Wahrscheinlich handelt es sich
daher bei der diesbezüglichen jüdischen Gesetzgebung nur um eine Anpassung an
das Recht der römischen Besatzer, die das jüdische Volk aus Palästina vertrieben
und kollektiv in die Sklaverei zwangen.
Ehen zwischen Partnern verschiedener Religionen oder ohne
religiöse Bindungen sind ohnehin erst möglich, seitdem es zivile Trauungen gibt.
In Deutschland konnten sich jüdisch-nichtjüdische Paare ab 1876, mit der
Einführung von Standesämter, trauen lassen. Im Zuge jüdischer Reformbestrebungen
wurde es für solche Paare möglich, per Willenserklärung vor dem Rabbiner (bei
Söhnen in Verbindung mit dem Brit, bei Töchtern mit der Namensgebung) den
Kindern die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinde zu gewährleisten.
Nach der Schoa konstituierten sich
die jüdischen Gemeinden in Deutschland vor allem aus Überlebenden, die in
sogenannten Mischehen oder als Mischlinge (beide Begriffe stammen von den
Nazis) die Nazizeit überstanden hatten und Flüchtlingen aus Osteuropa
überwiegend Männer -, die in DP [displaced persons] Camps lebten. Die
Statistiken der Nachkriegsjahre besagen, daß die Mehrzahl der Überlebenden
Männer waren und daß zwei Drittel der Ehen mit jüdischen und nichtjüdischen
Partnern zur damaligen Zeit zwischen jüdischen Männern und nichtjüdischen Frauen
geschlossen wurden. Die Situation war mit der in anderen europäischen Ländern
durchaus vergleichbar.
In den Gemeinden wurden diese
Ehefrauen die teilweise zum Judentum konvertierten - und deren Kinder anfangs
stillschweigend toleriert, besonders dann, wenn die Männer aktiv in der Gemeinde
und wirtschaftlich erfolgreich waren. Beispielsweise wurden Kinder aus diesen
Ehen in der Nachkriegszeit in die Berliner Jüdische Gemeinde aufgenommen. Danach
wurde diesen Kindern jüdischer Väter und nichtjüdischer Mütter der Eintritt in
die jüdischen Gemeinden erschwert. Für diejenigen, die keinen Nachweis über das
Jüdischsein der Mutter vorweisen konnten, wurde ein teurer Übertritt mit Bet Din
zur Voraussetzung einer Gemeindemitgliedschaft gemacht. Kinder jüdischer Väter,
die eine jüdische Sozialisation erfahren hatten, wurden also in gleicher Weise
behandelt wie Nichtjuden, die aus den verschiedensten Gründen sich für eine
Konversion zum Judentum entschieden. Gleichzeitig gibt es Vorfälle, daß Kindern,
deren Mütter bei liberalen Gemeinderabbinern konvertiert sind, von Orthodoxen
das Jüdischsein angezweifelt wird.
Heute stehen wir vor neuen
Problemen. Im letzten Jahrzehnt sind Zehntausende von Zuwanderern aus der
ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Sie konnten aufgrund ihrer
jüdischen Nationalität, die im Paß eingetragen war, in die Bundesrepublik
emigrieren. Die sowjetischen Behörden, die diese Festlegungen einst trafen,
richteten sich dabei nicht nach der Halacha. Wer aber keine jüdische Mutter
vorweisen kann, wird nicht in die jüdische Gemeinde aufgenommen.
Wenn wir heute in Deutschland und
anderswo trotz der Schoa - ein lebendiges Judentum wieder aufbauen möchten, so
muß uns auch bewußt sein, daß sich die Frage Wer ist jüdisch? nicht mehr
ausschließlich halachisch beantworten läßt. Vielmehr kommt es darauf an,
konstruktiv mit den historisch bedingten Gegebenheiten umzugehen und aktuelle
gesamtgesellschaftlich geführte Diskussionen um Identität mit einzubeziehen.
Jessica Ellen Jacoby
gründete 1985 den lesbisch-feministischen "Schabbes-Kreis" in Berlin und gab das
Buch "Nach der Schoah geboren. Jüdische Frauen in Deutschland" (1994) heraus.
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